Beitragsordnung Sternenkinder Freiburg e.V.
1. Diese Beitragsordnung wird aufgrund der Regelungen in § 3, Abs. 3 der Satzung der Sternenkinder Freiburg e.V. erstellt.
2. Der Sternenkinder Freiburg e.V. ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung des Sternenkinder Freiburg e.V. am 24.01.2023 diese Beitragssatzung beschlossen. Mitglieder, die nach Inkrafttreten der Beitragsordnung dem Verein beitreten, wird die Beitragsordnung mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit auch für diese Mitglieder verbindlich.
3. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung durch Beschluss bestimmt. Die Beitragssätze gelten jeweils ab dem Quartal, das auf die Mitgliederversammlung folgt, in der die Beiträge beschlossen wurden.
4. Die Beiträge sind Jahresbeiträge: 20 Euro, 50 Euro oder >50 Euro (individuelle Beitragshöhe).
5. Die Beiträge werden jährlich mittels SEPA-Lastschriftvrahren erhoben.
6. Mitglieder, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
7. Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.
8. Der Mitgliedsbeitrag deckt keine Kosten (z. B. Kursgebühren, Eintrittsgelder usw.) für Sonderveranstaltungen des Vereins ab.
Sie möchten bei uns Mitglied werden? Dann schreiben Sie uns gerne:
kontakt@sternenkinder-freiburg.de